AGB


1. Ein Vorgespräch und eine Basisdatenerhebung ist laut Hebammengebührenverordnung nur 1x in der Schwangerschaft von der Hebamme abrechenbar mit der Krankenkasse. Sofern es nicht mehr abgerechnet werden kann, müssen Sie die Kosten in Höhe von 80 Euro selbst entrichten. Privatversicherte erfragen die Leistungen bitte bei Ihrer Versicherung.

Die Abrechnung bei Privatversicherten erfolgt auch bei den oben genannten Leistungen mit dem 1,8fachen Satz.

2. Hat eine Basisdatenerhebung (Anamnese) und ein Vorgespräch stattgefunden, wird diese mit der Krankenkasse, sofern Sie gesetzlich versichert sind, abgerechnet. Dies ist unabhängig davon, ob Sie eine weitere Betreuung durch mich wünschen oder sich gegen eine weitere Betreuung/ den Abschluss des Behandlungsvertrages entscheiden. 

3. Habe ich eine Leistung erbracht, bin ich in der Pflicht diese zu dokumentieren und auf dem Verischertenbogen zu quittieren. Die erbrachte Leistung bestätigen Sie mir durch eine Unterschrift. Hat ein Termin aufgrund der Coronapandemie nicht persönlich stattgefunden, so sende ich Ihnen eine E-Mail mit der erbrachten Leistung und Ihren Daten, die Sie mir innerhalb der folgenden 2 Wochen -schriftlich per E-mail- bestätigen. Letzteres Vorgehen gilt auch für digital abgehaltene Kurse. WICHTIG: Wird diese Frist überschritten, ist Ihre E-Mailbestätigung nicht mehr bei der Krankenkasse einzureichen. Es entstehen für Sie in diesem Fall Aufwandskosten von 15 Euro, da ich Ihnen die Unterschriftenliste postalisch zukommen lassen muss und die Leistungen nicht direkt abrechnen kann. 

Privatversicherte erhalten nach Teilnahme an dem Kurs eine Rechnung zum Einreichen bei der Krankenkasse. Eine Unterschrift/ E-Mail-Bestätigung dient nur der Leistungsinformation für die Abrechnungszentrale. Diese sind für mich aber nicht verpflichtend einzuholen. Welche Leistungen übernommen werden sind vorab durch Sie bei der Versicherung zu erfragen.

4. Das Absagen von Terminen ist grundsätzlich bis zu 24h im Voraus möglich. Termine, die später oder nicht abgesagt werden/ wurden, stelle ich privat mit dem eigentlichen Leistungswert in Rechnung. Kann ein Termin aus dringenden Gründen/Notfällen nicht stattfinden, muss die Information darüber dennoch so zeitnah wie möglich stattfinden. 

5. Die Kommunikationswege sind ausschließlich auf Telefongespräche, SMS oder E-Mail beschränkt. WhatsApp oder andere sozialen Netzwerke sind für die Hebammenarbeit nicht zulässig. Auch nicht dann, wenn die Betreute dies wünscht. Meine Erreichbarkeit gestaltet sich Mo-Fr. : 09:00-18:00 Uhr und nach ausdrücklicher Absprache. In Notfällen sowie Nichterreichen wenden Sie sich bitte umgehend an eine geburtshilfliche Klinik/ Kinderklinik oder an Werktagen an den jeweiligen niedergelassenen Art/Ärztin.

6. Kursbuchungen sind verbindlich und innerhalb der Frist zu stornieren, die dem entsprechenden Kursvertrag zu entnehmen ist. Bitte beachten Sie: Wird die jeweilige Frist (in der Regel 2-3 Wochen vor Kursbeginn) überschritten, fällt die vollständige Kursgebühr an. Diese kann ggf. nicht mit ihrer Krankenkasse verrechnet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie nur dann von der Kursgebühr befreit, sofern Ihr Kind bereits geboren ist oder absehbar geboren wird. 

7. Bitte beachten Sie, dass derzeit sowohl Krankenkassen, als auch andere Anbieter (kostenpflichtige) Apps/Programme zur Geburtsvorbereitung/ Rückbildungsgymnastik anbieten, die für meine Abrechnung Konsequenzen haben können. Als Folge sind mir Fälle bekannt, in denen danach kein Geburtsvorberteitungs/- Rückbildungskurs mehr von der Krankenkasse übernommen wird. Bitte informieren Sie sich zuvor über diese Angebote. Sofern Sie einen Kurs dieser Art bei mir gebucht haben und die Stornierungsfrsit abgelaufen ist oder Sie bereits an meinem Kurs teilgenommen haben, sind Sie in der Pflicht bei Nichtübernahme der Kosten durch die Krankenkasse den vollständigen Kursbetrag (bei GVK inkl. Partnergebühr) privat zu entrichten. Dies gilt auch für Privatversicherte, allerdings mit dem 1,8fachen Satz. 

8. Durch Coronabeschränkungen ist es derzeit jederzeit möglich einen Kurs zu digitalisieren. Dafür wird kein Sonderkündigungsrecht ausgesprochen. Die Stornierungsfrist gilt auch hierbei wie im jeweiligen Kursvertrag beschrieben. WICHTIG: Es ist untersagt digitale Kurse zu filmen/aufzunehmen/ Tonaufnahmen zu fertigen. Ebenso ist es verboten weitere Personen ohne deren offiziellen Anmeldung an dem Kurs einzuladen und teilnehmen zu lassen. Leider muss ich derartige Vertöße zur Anzeige bringen.

9. Die Abrechnung und Zahlungsüberwachung erfolgt über die:

AZH - Abrechnungszentrale für Hebammen GmbH - Alois-Moser-Str. 7
in 89415 Lauingen 

Alle Anliegen im Bezug auf Rechnungsfragen sind -ausschließlich- an die AZH zu richten.

 

10. Mit Ihrer Bestätigung stimmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.