Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Die Dokumentation erfolgt über Hebamio:
Somedio Software GmbH
Kronstadter Straße 4
81677 München
Meine Abrechnung führe ich über die AZH GmbH oder KDfH durch:
Abrechnungszentrale für Hebammen GmbH, Postfach 1111,89411 Lauingen
oder
KDfH Falk WittekOT JARCHAU, Mühlenstege 6,39576 Hansestadt Stendal
Hiermit willige ich ausdrücklich ein, dass:
Insofern entbinde ich die Hebamme / Hebammeneinrichtung auch von ihrer Schweigepflicht.
Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft gegenüber dem o. g. Leistungserbringer widerrufen werden.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Schweigepflichtsentbindung gegenüber meinen Praxiskolleginnen: Kirsten Gryt, Melissa Schönfelder, Daniela Straube, Magdalena Bulik, Maren Kurzer, Joyce Schlageter.
Im Rahmen unseres digitalen Dokumentationssystems können meine Kolleginnen Ihre Daten einsehen und bei einer Vertretung entsprechend nutzen.
AGBs
1. Ein Vorgespräch und eine Basisdatenerhebung ist laut Hebammengebührenverordnung nur 1x in der Schwangerschaft von der Hebamme abrechenbar mit der Krankenkasse. Sofern es von mir nicht mehr abgerechnet werden kann, müssen Sie die Kosten in Höhe von 80 Euro selbst entrichten.
Die Abrechnung bei Privatversicherten erfolgt bei den oben genannten Leistungen mit dem 1,8fachen Satz.
2. Hat eine Basisdatenerhebung (Anamnese) und ein individuelles Vorgespräch (Betreuungsumfang, Planung der Betreuung, Wünsche und Erwartungen) stattgefunden, wird diese mit der Krankenkasse, sofern Sie gesetzlich versichert sind, abgerechnet. Dies ist unabhängig davon, ob Sie eine weitere Betreuung durch mich wünschen oder sich gegen eine weitere Betreuung/ den Abschluss des Behandlungsvertrages entscheiden.
Privatversichte erhalten eine Rechnung mit dem 1,8-fachen Satz zum Einreichen bei Ihrer Krankenversicherung. Bitte Beachten Sie, dass diese Rechnung auch dann zu begleichen ist, wenn Ihre Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnt.
3. Habe ich eine Leistung erbracht, bin ich in der Pflicht diese zu dokumentieren und auf dem Verischertenbogen zu quittieren. Die erbrachte Leistung bestätigen Sie mir durch eine Unterschrift. Möchten Sie nach einer erbrachten Leistung nach dem aktuellen Hebammenleistungskatalog (Leistungen, die direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden) nicht quittieren, so kann die Leistung privat in Rechnung gestellt werden.
Hat ein Termin nicht persönlich, sondern per Videotelefonie/Telefonie stattgefunden, so sende ich Ihnen eine E-Mail mit der erbrachten Leistung und Ihren Daten, die Sie mir innerhalb der folgenden 2 Wochen -schriftlich per E-mail- bestätigen. Letzteres Vorgehen gilt auch für digital abgehaltene Kurse.
WICHTIG: Wird diese Frist überschritten, ist Ihre E-Mailbestätigung nicht mehr bei der Krankenkasse einzureichen. Es entstehen für Sie in diesem Fall Aufwandskosten von 15 Euro, da ich Ihnen die Unterschriftenliste postalisch zukommen lassen muss und die Leistungen nicht direkt abrechnen kann.
Sofern Sie privatversichert sind, ist eine Quittierung meiner Leistungen nicht notwendig. Die Rechnungsstellung kann gänzlich ohne Quittierungen erfolgen.
4. Das Absagen von Terminen ist grundsätzlich bis zu 24h im Voraus möglich. Termine, die später oder nicht abgesagt werden/ wurden, stelle ich privat mit dem eigentlichen Leistungswert in Rechnung. Kann ein Termin aus dringenden Gründen/Notfällen nicht stattfinden, muss die Information darüber dennoch so zeitnah wie möglich stattfinden.
5. Die Kommunikationswege sind ausschließlich auf Telefongespräche, SMS oder E-Mail beschränkt. WhatsApp oder andere sozialen Netzwerke sind für die Hebammenarbeit nicht zulässig. Auch nicht dann, wenn die Betreute dies wünscht. Unsere Erreichbarkeit richtet sich nach den im Behandlungsvertrag festgelegten Zeiten und nach ausdrücklicher Absprache. In Notfällen sowie Nichterreichen wenden Sie sich bitte umgehend an eine geburtshilfliche Klinik/ Kinderklinik oder an Werktagen an den jeweiligen niedergelassenen Arzt/Ärztin. In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte umgehend die 112.
6. Kursbuchungen sind verbindlich und innerhalb der Frist zu stornieren, die dem entsprechenden Kursvertrag/Kursbestätigung zu entnehmen ist. Bitte beachten Sie: Wird die jeweilige Frist (in der Regel 10-21 Tage vor Kursbeginn) überschritten, fällt die vollständige Kursgebühr an. Diese kann ggf. nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie nur dann von der Kursgebühr befreit, sofern Ihr Kind bereits geboren ist oder absehbar geboren wird.
Privatversicherte erhalten nach Teilnahme an dem Kurs oder nicht fristgerechter Absage eine Rechnung zum Einreichen bei der Krankenversicherung. Eine Unterschrift/ E-Mail-Bestätigung dient nur der Leistungsinformation für die Abrechnungszentrale. Diese sind für mich aber nicht verpflichtend einzuholen. Welche Leistungen übernommen werden sind von Ihnen vorab bei der Versicherung zu erfragen.
7. Bitte beachten Sie, dass derzeit sowohl Krankenkassen, als auch andere Anbieter (kostenpflichtige) Apps/Programme zur Geburtsvorbereitung/ Rückbildungsgymnastik anbieten, die für meine Abrechnung Konsequenzen haben können. Als Folge sind mir Fälle bekannt, in denen danach kein Geburtsvorberteitungs/- Rückbildungskurs mehr von der Krankenkasse übernommen wird. Bitte informieren Sie sich zuvor über diese Angebote. Sofern Sie einen Kurs dieser Art bei mir gebucht haben und die Stornierungsfrsit abgelaufen ist oder Sie bereits an meinem Kurs teilgenommen haben, sind Sie in der Pflicht bei Nichtübernahme der Kosten durch die Krankenkasse den vollständigen Kursbetrag (bei GVK inkl. Partnergebühr) privat zu entrichten. Dies gilt auch für Privatversicherte, allerdings mit dem 1,8fachen Satz.
8. Es ist untersagt digitale Kurse zu filmen/aufzunehmen/ Tonaufnahmen zu fertigen. Ebenso ist es verboten weitere Personen ohne deren offiziellen Anmeldung an dem Kurs einzuladen und teilnehmen zu lassen. Leider muss ich derartige Vertöße zur Anzeige bringen.
9. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
10. Mit Ihrer Bestätigung stimmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.